Von freier Rede spricht man, wenn ein Vortrag ohne Ablesen oder Aufsagen von Auswendiggelerntem vorgetragen wird. Die freie Rede spielt im Prozessrecht in § 137 Abs. 2 ZPO eine Rolle. Hier wird angeordnet, dass die Vorträge der Parteien grundsätzlich in freier Rede zu halten sind. Wird der Vortrag nicht in freier Rede gehalten, kann der Vorsitze... Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/freierede.php
Das von ausformulierten Vorlagen ganz oder beinahe unabhängige Sprechen vor einem Publikum gehört zu den wichtigsten Fähigkeiten eines modernen Wissenschaftlers und wird als Element eines professionellen Vortrages erwartet. Gefunden auf https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/5224374a-b9e